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   LSG Baden-Württemberg, 17.02.2016 - L 2 SO 4426/15   

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https://dejure.org/2016,8266
LSG Baden-Württemberg, 17.02.2016 - L 2 SO 4426/15 (https://dejure.org/2016,8266)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.02.2016 - L 2 SO 4426/15 (https://dejure.org/2016,8266)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - L 2 SO 4426/15 (https://dejure.org/2016,8266)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 53 SGB 12, §§ 53 ff SGB 12, § 98 Abs 2 S 1 SGB 12, § 98 Abs 2 S 2 SGB 12, § 30 Abs 3 S 2 SGB 1
    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - stationäre Unterbringung - Einrichtungskette - letzter gewöhnlicher Aufenthalt vor Aufnahme in die erste Einrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB XII § 98; SGB I § 30
    Erstattung von Sozialhilfeleistungen zwischen verschiedenen Sozialhilfeträgern; Gewöhnlicher Aufenthalt bei befristeten Mietverträgen

  • rechtsportal.de

    SGB I § 30 ; SGB XII § 98
    Erstattung von Sozialhilfeleistungen zwischen verschiedenen Sozialhilfeträgern; Gewöhnlicher Aufenthalt bei befristeten Mietverträgen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mietvertrag über drei Monate steht gewöhnlichem Aufenthalt nicht entgegen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Befristeter Mietvertrag (hier: über einen Zeitraum von drei Monaten) steht der Begründung eines gewöhnlichen Aufenthaltes nicht entgegen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.02.2016 - L 2 SO 4426/15
    Die Klägerin ist als zweitangegangener Rehabilitationsträger damit im Außenverhältnis zur M zuständig geworden, da eine nochmalige Weiterleitung oder Zurückverweisung des Antrags nicht möglich ist (BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 16/04 R - BSGE 93, 283 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1; Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 34/06 R - BSGE 98, 267 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 4; Urteil vom 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R - BSGE 101, 207 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 7), wenngleich die Klägerin zunächst ebenfalls die Leistung wegen geltend gemachter fehlender örtlicher Zuständigkeit ablehnte, dies jedoch auf den Widerspruch der M bzw. ihres zwischenzeitlich bestellten Betreuers korrigierte und die Leistungen gewährte.

    Denn der zweitangegangene Rehabilitationsträger ist im Verhältnis zum behinderten Menschen nicht nur vorläufig, sondern endgültig und umfassend leistungspflichtig (st Rspr des BSG, vgl etwa BSG, Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 34/06 R - BSGE 98, 267 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 4).

    Weil ihn § 14 SGB IX dazu beruft, umfassend nach allen Leistungsvorschriften, die in Betracht kommen, als Rehabilitationsträger zu leisten, er sich mithin dieser Leistungspflicht nicht entziehen kann, bedarf es eines umfassenden Ausgleichsmechanismus als "notwendiges Korrelat" (BSG, Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 34/06 R - BSGE 98, 267).

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.02.2016 - L 2 SO 4426/15
    Die Klägerin ist als zweitangegangener Rehabilitationsträger damit im Außenverhältnis zur M zuständig geworden, da eine nochmalige Weiterleitung oder Zurückverweisung des Antrags nicht möglich ist (BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 16/04 R - BSGE 93, 283 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1; Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 34/06 R - BSGE 98, 267 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 4; Urteil vom 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R - BSGE 101, 207 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 7), wenngleich die Klägerin zunächst ebenfalls die Leistung wegen geltend gemachter fehlender örtlicher Zuständigkeit ablehnte, dies jedoch auf den Widerspruch der M bzw. ihres zwischenzeitlich bestellten Betreuers korrigierte und die Leistungen gewährte.

    Mit § 14 SGB IX soll nur im Außenverhältnis (behinderter Mensch gegenüber Rehabilitationsträger) rasch die Leistungspflicht festgestellt werden (BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 16/04 R - BSGE 93, 283 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1).

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.02.2016 - L 2 SO 4426/15
    § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX stellt sicher, dass für die Fälle des § 14 Abs. 1 Satz 2 bis 4 SGB IX der zweitangegangene Rehabilitationsträger, an den der sich selbst für unzuständig haltende erstangegangene Rehabilitationsträger den Antrag weitergeleitet hat (vgl. § 14 Abs. 1 Satz 2 bis 4 SGB IX), im Nachhinein vom "eigentlich" materiell-rechtlich zuständigen Rehabilitationsträger die Aufwendungen nach den für den zweitangegangenen Rehabilitationsträger geltenden Rechtsvorschriften erstattet erhält (vgl. BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 7/10 R, juris RdNr. 11 m.w.N.; s. auch BT-Drucks 14/5074, S. 102).
  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.02.2016 - L 2 SO 4426/15
    Die Klägerin ist als zweitangegangener Rehabilitationsträger damit im Außenverhältnis zur M zuständig geworden, da eine nochmalige Weiterleitung oder Zurückverweisung des Antrags nicht möglich ist (BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 16/04 R - BSGE 93, 283 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1; Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 34/06 R - BSGE 98, 267 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 4; Urteil vom 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R - BSGE 101, 207 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 7), wenngleich die Klägerin zunächst ebenfalls die Leistung wegen geltend gemachter fehlender örtlicher Zuständigkeit ablehnte, dies jedoch auf den Widerspruch der M bzw. ihres zwischenzeitlich bestellten Betreuers korrigierte und die Leistungen gewährte.
  • BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 46.01

    Aufenthalt, gewöhnlicher - bei minderjährigen Kindern; gewöhnlicher Aufenthalt,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.02.2016 - L 2 SO 4426/15
    Zumindest muss die Absicht bestehen, an einem bestimmten Ort nicht nur vorübergehend zu verweilen (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1973 - V C 107/72 - BVerwGE 42, 198 = FEVS 21, 361; BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2002 - 5 C 46/01 = ZfSH/SGB 2003, 229).
  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 11/87

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.02.2016 - L 2 SO 4426/15
    Ob sich jemand gewöhnlich in einem Gebiet aufhält oder nur vorübergehend dort verweilt, lässt sich nur im Wege einer vorausschauenden Betrachtungsweise entscheiden, wobei alle für die Beurteilung der künftigen Entwicklung bei Beginn eines streitigen Zeitraums erkennbaren Umstände zu berücksichtigen sind (BSG, Urteil vom 22. März 1988 - 8/5a RKn 11/87 - BSGE 63, 93 = SozR 2200 § 205 Nr. 65; Seewald, in Kassler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Bd. I, § 30 SGB I RdNr. 19).
  • BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 90/01 R

    Konkursausfallgeldes - Berücksichtigung von Guthaben aus einem Arbeitszeitkonto -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.02.2016 - L 2 SO 4426/15
    Zumindest muss die Absicht bestehen, an einem bestimmten Ort nicht nur vorübergehend zu verweilen (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1973 - V C 107/72 - BVerwGE 42, 198 = FEVS 21, 361; BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2002 - 5 C 46/01 = ZfSH/SGB 2003, 229).
  • BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 33/09 R

    Leistung zur medizinischen Rehabilitation - Erstattungsanspruch eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.02.2016 - L 2 SO 4426/15
    Im Innenverhältnis der Rehabilitationsträger bleibt es jedoch nicht bei der Zuständigkeitsverteilung nach § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX. Im Verhältnis der Reha-Träger untereinander ist eine Lastenverschiebung ohne Ausgleich nicht bezweckt (BSG, Urteil vom 22. Juni 2010 - B 1 KR 33/09 R = juris RdNr. 12 m.w.N.).
  • BSG, 28.07.1967 - 4 RJ 411/66

    Gewöhnlicher Aufenthalt - Verweilen im Ausland - Ruhende Rente - Vorübergehende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.02.2016 - L 2 SO 4426/15
    Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts ist nichtgleichbedeutend mit "nie abwesend sein" (BSG, Urteil vom 28. Juli 1967 - 4 RJ 411/96 - BSGE 27, 88 = SozR Nr. 5 zu § 1319 RVO; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 2002 - L 1 KG 2338/99 = juris RdNr. 39).
  • BVerwG, 17.05.1973 - V C 108.72

    Tuberkulosehilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Beschränkung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.02.2016 - L 2 SO 4426/15
    Zumindest muss die Absicht bestehen, an einem bestimmten Ort nicht nur vorübergehend zu verweilen (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1973 - V C 107/72 - BVerwGE 42, 198 = FEVS 21, 361; BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2002 - 5 C 46/01 = ZfSH/SGB 2003, 229).
  • BSG, 28.06.1984 - 3 RK 27/83

    Familienkrankenhilfe - Asylbewerber - Familienhilfe

  • BVerwG, 17.05.1973 - V C 107.72

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Kriegsopferfürsorgebehörden bei Anstaltsaufnahme

  • BSG, 25.10.1977 - 12 RKg 8/77

    Anspruch auf Kindergeld für in Dänemark wohnende Kinder - Auseinanderfallen von

  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2002 - L 1 KG 2338/99
  • SG Frankfurt/Main, 06.04.2009 - S 25 KR 598/06
  • VG Karlsruhe, 26.04.2019 - 8 K 1439/18

    Erstattung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

    Selbst bei Abschluss eines von Anfang an auf drei Monate befristeten Mietvertrags könne ein gewöhnlicher Aufenthalt vorliegen (vgl. LSG Bad.-Württ., Urteil vom 17.02.2016 - L 2 SO 4426/15 -).

    Auch aus ihrer subjektiven Sicht handelte es sich bei dem Aufenthalt in B nicht nur um einen kurzen, vorübergehenden, nur besuchsweisen Aufenthalt (vgl. LSG Bad.-Württ., Urteil vom 17.02.2016 - L 2 SO 4426/15 -, juris Rn. 59).

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